Nach den wochenlangen Schließungen wegen der Corona-Krise sind ab dem 20.4.2020 erste Lockerungsmaßnahmen von dem Hamburger Senat beschlossen worden.
Die offizielle Auslegungstabelle hilft im Einzelfall bei der Orientierung. In der 3. Fassung der Allgemeinverfügung sind ebenfalls aktuell geltende Regeln aufgeführt.
Für den Einzelhandel ist der § 8 (6) 1-4 lesenswert, um die Hygienevorschriften einzuhalten.
Weiterhin regelt der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard weitere grundsätzliche Details, die einzuhalten sind.