Anträge für die „Novemberhilfe“ (im Rahmen der Außerordentlichen Wirtschaftshilfe Programms) können voraussichtlich ab der letzten November-Woche über die Webseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.
Die elektronische Antragstellung erfolgt grundsätzlich über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte).
Davon ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.