Finanzielle Unterstützung für Unternehmer*innen und Beschäftigte!

Die Förderübersicht bietet Ihnen einen informativen Überblick zu den aktuellen finanziellen Förderprogrammen, Corona-Hilfen sowie Digitalisierungsförderungen für Unternehmer*innen aus Hamburg. Zudem finden Sie hier Qualifizierungsprogramme, Weiterbildungsangebote und Informationen zu dem Sozialschutz. Die Übersicht wird laufend vervollständigt (Stand 01/2023). Unser Projektteam berät Sie gerne individuell zu allen Förderprogrammen und findet ein passgenaues Angebot. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wie freuen uns auf Sie!

Kredite

Antragsberechtigte

Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer:innen sowie von diesen gegründete Unternehmen bis zu 4 Jahre nach der Gründung.

Hauptwohn- und Unternehmenssitz müssen in Hamburg sein.

Förderfähig

Das Darlehen beträgt höchstens 17.500 € je Person und höchstens 35.000 € pro Unternehmen bei zwei antragsberechtigten Personen.  Dabei darf der Gesamtkapitalbedarf der Gründung oder des wachsenden Unternehmens 35.000 € (bei einer einzelnen Person) bzw. 70.000 € (bei einer Gemeinschaftsantragsstellung durch zwei Personen) nicht überschreiten.

Konditionen

Laufzeit: max. 66 Monate, bis zu 6 Monate tilgungsfrei 

Zinssatz: Basiszinssatz, erhöht um einen Zuschlag von fünf Prozentpunkten. 

Auszahlung: 100%

Der Gesamtkapitalbedarf der Gründung oder des wachsenden Unternehmens  darf 35.000 € (bei einer einzelnen Person) bzw. 70.000 € (bei einer Gemeinschaftsantragsstellung durch zwei Personen) nicht überschreiten.

Antragstellung / Weitere Informationen

Unternehmensgründung liegt nicht mehr als vier Jahre zurück und wohnhaft in Hamburg. Mehrfachanträge möglich, allerdings nur bis zu den Maximalbeträgen. Die Antragstellung erfolgt über die IFB Hamburg. 

www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-kleinstkreditprogramm

Antragsunterlagen

Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein (kostenfreies) Beratungsgespräch bei einem Kooperationspartner – derzeit die Handelskammer, die Handwerkskammer, Unternehmer ohne Grenzen e. V. und ASM e. V. Zusätzlich bieten die Förderlotsen der IFB Hamburg eine unentgeltliche Beratung vor Antragstellung an.

Melden Sie sich gerne für einen kostenfreien Beratungstermin bei uns unter: kontakt@uog-ev.de oder telefonisch unter 040 / 87 60 45 25

Antragsberechtigte

Existenzgründer:innen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler:innen, sonstige Dienstleister:innen, die nicht länger als 5 Jahre auf dem Markt sind.

Förderfähig

Alle Investitionen, tätige Beteiligungen (ab 10%) und Übernahmen in Hamburg sowie Betriebsmittel inkl. Warenlager.

Konditionen

Kreditvolumen maximal 1,5 Mio. € pro Vorhaben bei einem Eigenmitteleinsatz von 7,5 bis 15%.
Laufzeiten und Zinsbindungen 5, 7, 8 und 10 Jahre.  Bis 250.000 € fester Zinssatz darüber gilt das RGZS, 70%ige
Ausfallbürgschaft der BGH GmbH.

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.

www.ifbhh.de

www.bg-hamburg.de

Antragsberechtigte

Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen und -erweiterungen, Investitionsprojekte, Betriebsmittel und die Vorfinanzierung konkreter Aufträge.

Förderfähig

6 Jahre Laufzeit

6 Monate Tilgungsfrei

Auszahlung: 100%

Konditionen

Antragstellung direkt über die IFB Hamburg. Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein Beratungsgespräch bei ausgewählten Partnern des IFB mit entsprechender fachkundiger Stellungnahme. Dieses Beratungsgespräch mit Stellungnahme können Sie auch bei uns erhalten.

https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro 

Antragsunterlagen

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler:innen sowie Gewerbevermieter:innen oder -verpachter:innen. Sie
müssen mindestens seit 5 Jahren bestehen und der Unternehmenssitz muss in Hamburg sein.

Förderfähig

Alle Investitionen und Betriebsmittelkosten.

Konditionen

Höchstbetrag: max. 750.000 € pro Vorhaben und bis 1,5 Mio. € in 3 Kalenderjahren je Kreditnehmereinheit.

Laufzeit: bis zu 20 Jahre,  Auszahlung: 100%

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.

www.ifbhh.de

Antragsberechtigte

Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen, Unternehmensnachfolger:innen sowie junge Unternehmen
bis 5 Jahre nach der Gründung – auch für kleine Unternehmen.

Förderfähig

Investitionen, Betriebsmittel, Kaufpreis eines Unternehmens oder Unternehmensanteils.

Konditionen

Höchstbetrag: bis zu 125.000 € (davon bis zu 50.000 € für Betriebsmittel)

Laufzeit: bis 5 oder 10 Jahre, davon 1 bis 2 Jahre
tilgungsfrei

Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgesetzt: www.kfw.de/konditionen

Auszahlung: 100%

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.

www.kfw.de 

Merkblatt StartGeld

Antragsberechtigte

für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:innen, Gründer:innen und Nachfolger:innen, auch im Nebenerwerb.

Förderfähig

Investitionen, Betriebsmittel, Material- u. Warenlager, Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung.

Konditionen

Höchstbetrag: bis zu 25 Mio. €. Kredit bis zu 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung Auszahlung: 100%.

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.

www.kfw.de  

Beteiligungen

Antragsberechtigte

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in Hamburg.

Förderfähig

Beteiligungskapital für Startups, Expansionen, Betriebsübernahmen und Unternehmensaufbau.

Konditionen

Betrag: In der Regel stille Beteiligung von 50.000 € bis 500.000 €.

Entgelt: zu zahlen ist ein jährliches Festentgelt und ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Zusage und eine variable, gewinnabhängige Vergütung.

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung direkt an die Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH.

www.btg-hamburg.de 

Antragsberechtigte

Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, die investieren wollen, denen aber die Sicherheiten zur Aufnahme eines Kredites fehlen.

Förderfähig

Ausfallbürgschaften.

Konditionen

Bürgschaft bis zu 80% des Kreditbetrages, höchstens 1,25 Mio. €.

Entgelt:
Einmaliges Entgelt 1,5%,
Laufendes Entgelt 1,25%

Antragstellung / Informationen

Antragstellung erfolgt über die Kreditinstitute.

www.bg-hamburg.de

Digitalisierung

Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 auslaufen wird. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWi hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. 

Antragsberechtigte

Gewerbe- oder Handwerksbetriebe

  • <100 Mitarbeiter
  • Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von max. 20 Mio. Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

• Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Förderfähig

Förderquote von 50 % auf einen max. Beratertagessatz von 1.100 EUR (ex. MwSt). – KMU trägt Eigenanteil

– Förderumfang Max. 30 Beratertage (Zeitraum bis zu 6 Monate)

Konditionen

Individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in den drei Fördermodulen:

IT-Sicherheit, Digitale Geschäftsprozesse, Digitalisierte Markterschließung

Ausrichtung der Beratung am Bedarf des begünstigten Unternehmens und Auswahl der Module:

Schritt 1: Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts

Schritt 2: Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts

Das beratene Unternehmen bestätigt nach Projektabschluss die vertragsgemäß erbrachte Leistung und bewertet die

Qualität der Beratung. Beratungsunternehmen prüft die Förderfähigkeit und beantragt die Förderung.

Antragstellung / Weitere Informationen

Aktuelle weitere Informationen und Beratungsunternehmen finden Sie unter:

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/

Antragsberechtigte

KMU und Handwerk aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten

Förderfähig

Max. Fördersumme 50.000 € pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 € pro Unternehmen betragen.

In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 €.

In Modul 2 liegt diese bei 3.000 €.

Förderantrag mit Digitalisierungsplan des gesamten Projektes vor Beginn der Maßnahmen.
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“. Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“. Dieses Modul unterstützt Unternehmen
dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

Der Antrag auf Förderung ist über das Antragsstellungstool >>Antragstool bis einschließlich 2023 zu stellen.

Weitere Informationen und Anträge unter >>www.digitaljetzt-portal.de/

Antragsberechtigte

Selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU, d. h. < 250 Mitarbeiter auf Basis von Vollzeitäquivalenten) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.

Förderfähige Themen:

  • Informationssicherheit
  • Digitaler Wandel
  • Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren
  • Digitalisierung von Geschäftsmodellen,
  • Produkten und Dienstleistungen

Konditionen

Der Digitalbonus soll den Digitalisierungsgrad und die IT-Sicherheit in Hamburger Unternehmen voranbringen.

Im Modul 1 “Hamburg Digital Check” werden Beratungen mit dem Ziel von Realisierungskonzepten für Digitalvorhaben gefördert.

Im Modul 2 “ Hamburg Digital Invest” werden Investitionen in Hard- und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind,  bezuschusst.

Die konkreten Förderquoten liegen bei 50 Prozent für den „Digital Check“ (max. Fördersumme von 5.000 Euro) und bei 30 Prozent für den Investitionszuschuss „Digital Invest“ (max. Fördersumme von 17.000 Euro).

Antragstellung erfolgt über >> www.hamburger-digitalbonus.de/

Weiterbildung und Beschäftigung

Antragsberechtigte

Arbeitgebende Betriebe, die förderungsbedürftige Arbeitnehmende einstellen und weiterqualifizieren.

Umfang

Förderung als Lohnkostenzuschuss, kann bis zu einer Höhe von 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag max. 12 Monate geleistet werden.
Besonderheiten für Arbeitnehmende über 50 Jahre und Menschen mit Behinderung.

Konditionen

Gefördert werden nur die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15 Stunden.

Arbeitnehmer wird auch über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigt.  „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer.

Antragstellung / Weitere Informationen

Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gestellt werden.

Anträge erhalten Sie erst nach vorangegangener Beratung bei den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern.

www.arbeitsagentur.de

Antragsberechtigte

Arbeitgebende Betriebe, die Jugendlichen eine Einstiegsqualifizierung (Praktikum) anbieten.

Umfang

Die Förderung wird als Zuschuss zur vom arbeitgebenden Betrieb gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung für 6 bis max. 12 Monate gewährt.

Konditionen

Ein schriftlicher Vertrag zwischen Betrieb und Jugendlichem.  Qualifizierung in Vollzeit. Teilzeitbeschäftigung  mit mind. 20 Wochenstunden nur bei Erziehung von Kindern oder Pflege von Familienangehörigen möglich.

Antragstellung / Weitere Informationen

Antragstellung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de

Antragsberechtigte

Arbeitgebende Betriebe, die ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiterbilden möchten.

Förderfähig

Die Weiterbildung der Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Lehrgangkosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Umfang

Gefördert werden Maßnahmen die mehr als 120 Stunden dauern. Die Qualifizierung kann in Teilzeit, Vollzeit oder Berufsbegleitend gestaltet werden.

Weiterführende Informationen

Agentur für Arbeit bzw. Bundesagentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de

Programm/ Antragsberechtigte

Förderung von Weiterbildungskosten von Beschäftigten, Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-)Selbstständigen und  Kosten von Beschäftigten, (Solo-) Selbstständigen und  Kleinunternehmer:innen bei Teilnahme an  Coachingprogrammen der Hamburg Kreativ Gesellschaft.

Umfang

Finanzielle Unterstützung für berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €). Finanzielle Unterstützung für (Solo-)Selbstständige, Kleinunternehmer:innen und Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft bei der Teilnahme an Coachings der
Hamburg Kreativ Gesellschaft mit bis zu 90%.

Konditionen

Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen.

Die Weiterbildungen müssen von qualifizierten Anbietern mit entsprechenden Referenzen bzw.
der notwendigen fachlichen Qualifikation durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen

Antragstellung erfolgt über

zwei P PLAN:PERSONAL GmbH.

www.weiterbildungsbonus.net

Antragsberechtigte

Dieses Angebot richtet sich an Alle, die sich mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitskraft verstärken möchten. Also alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine oder auch Privatpersonen.

Umfang

Bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen erstattet das Jobcenter die Lohnkosten bis zum fünften Jahr (100/90/80/70 Prozent) nach der Einstellung. Zielführende Qualifizierungen werden gefördert sowie ein berufsbegleitendes Coaching
angeboten.

Konditionen

Erstattung der Lohnkosten bis zu 100 Prozent in den ersten zwei Jahren. Darüber hinaus gestaffelt bis zum fünften Jahr (90/80/70 Prozent).  Zielführende Qualifizierungen werden mit bis zu 3.000 gefördert.

Weiterführende Informationen

Jobcenter team.arbeit.hamburg

www.team-arbeit-hamburg.de/gewinner/

Antragsberechtigte

Personen, die beim jobcenter team.arbeit.hamburg arbeitslos gemeldet und und mindestens ein Jahr arbeitslos
sind sowie alle Arbeitgeber in Hamburg, die diese einstellen.

Förderfähig

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt der Zuschuss für Arbeitnehmende
und Arbeitgebende jeweils 400,00 € monatlich, bei Teilzeitbeschäftigung jeweils 290 € monatlich.

Die maximale Dauer beträgt 12 Monate.

Konditionen

ALG II Bezug Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15 Stunden. Ohne Schul- oder Berufsabschluss. Wenn ein Berufsabschluss vorliegt, sind die Voraussetzungen unter bestimmten Bedingungen
trotzdem erfüllt.

Antragstellung / Weiterführende Informationen

Arbeitgebende können einen formlosen Antrag auf Förderung beim Arbeitgeberservice des Jobcenter – in Verbindung
mit ihrem Stellenangebot stellen.

www.team-arbeit-hamburg.de

Antragsberechtigte

Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt
in Hamburg haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Förderfähig

Max. 10 bezahlte Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen.
Der Arbeitgebende stellt die Mitarbeiter:innen für die Zeit der Weiterbildung von der Arbeit frei und zahlt das
Arbeitsentgelt weiter. Kursgebühren zahlen die Teilnehmenden selbst.

Konditionen

Von der BSB anerkanntes Angebot.

Freistellungsanspruch für den laufenden Zweijahreszeitraum im Sinne von §3 wird erstmalig nach 6 monatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erworben. Teilansprüche können nicht erworben werden.

Antragstellung / Weiterführende Informationen

Absprache mit dem Arbeitgeber bez. Freistellung

Anmeldung beim Weiterbildungsträger

Antragstellung spätestens 6 Wochen vor dem Kursstart zusammen mit der Anmeldebestätigung beim Arbeitgeber.

www.bildungsurlaub-hamburg.de

Antragsberechtigte

Handwerker:innen und andere Fachkräfte, wenn sie über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder der
Handwerksordnung (HWO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder vergleichbare Berufserfahrung
verfügen.

Förderfähig

Berufliche Aufstiegsfortbildungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren maximal 15.000 €) Angebote in Vollzeit und Teilzeit möglich.

Zuschussanteil 50 %

Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %

Bei Unternehmensgründung vollständiger Darlehenserlass möglich.

Konditionen

Die Weiterbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine
abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Antragstellung / Weiterführende Informationen

Antragsverfahren in Hamburg:

Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1, 21079 Hamburg

Tel.: 040/35 90 53 89

www.hwk-hamburg.de

www.aufstiegs-bafoeg.de

Antragsberechtigte

Klein- und Kleinstbetriebe

Förderfähig

Förderung als Zuschuss je Ausbildungsverhältnis monatlich 150 €. Der Verbundkoordinator erhält erfolgsabhängig einen einmaligen Zuschuss bis zu 750 €.

Konditionen

Ausbildungsbetrieb darf in dem angemeldeten Ausbildungsberuf selbst nicht ausbildungsberechtigt sein. Zu Beginn der Ausbildung muss der Auszubildende seit mind. 1 Jahr in Hamburg wohnen.

Antragstellung / Weiterführende Informationen

Anträge sind bei der zuständigen Kammer einzureichen.

Weitere Informationen:
Behörde für Schule und Berufsbildung

www.hamburg.de/bsb