Um Steuerfehler bei der Existenzgründung zu vermeiden, ist es sinnvoll sich bereits vor dem Start in die Selbständigkeit mit dem Thema Steuern zu beschäftigen. Wir zeigen die 6 häufigsten Steuerfehler bei der Existenzgründung und klären, wie man diese umgehen kann.

1. Falsche Rechtsform

Viele junge Unternehmen starten als GmbH. Nachteil: Es fällt Lohnsteuer für das Geschäftsführergehalt an, obwohl das junge Unternehmen womöglich noch gar keinen Gewinn erzielt.

Tipp:  Sich vor der Gründung eingehend mit dem Thema Rechtsform informieren und steuerliche Fragen klären.

2. Zu niedrige Steuervorauszahlungen

Nach Gründung des Unternehmens dauert es in der Regel zwei Jahre, bis der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt. Bei zu niedrigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Einkommensteuer-Nachzahlungen für zwei bis drei Jahre das Unternehmen in ernsthafte ­finanzielle Engpässe führen.

Tipp: Eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen nach oben kann sinnvoll sein.

3. Fehlende Verträge

In den Betrieben von Gründern und jungen Firmen hilft oft die ganze Familie kräftig mit. Geschieht dies ohne Arbeitsvertrag und Gehalt, verschenkt die Familie Steuern. Denn bei der Einkommensteuer hat jedes Familienmitglied, vom Urgroßvater bis zum Neugeborenen, gleich eine ganze Reihe persönlicher Freibeträge, die oft ungenutzt verfallen. Oft leihen Familienangehörige auch Geld oder stellen Räumlichkeiten zur Verfügung.

Tipp: Es ist steuerlich meist sinnvoll u.a. mit Familienmitgliedern Darlehens- bzw. Mietverträge abzuschließen, um steuerliche Vorteile zu genießen.

4. Falsches Timing bei der Umsatzsteuer

Viele Gründer beantragen in der Anfangsphase dauerhaft eine Fristverlängerung zur Voranmeldung der Umsatzsteuer. Gleichzeitig mögliche Vorsteuer-Erstattungen kommen dann erst einen Monat später.

5. Fehler bei der Umsatzsteuer

Wegen nicht ordnungsgemäßer Belege (z. B. ist auf Rechnungen für gekaufte Waren die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen) wird der Vorsteuerabzug nicht anerkannt. Dadurch wird bares Geld verschenkt.

6. Mängel in der Buchführung

Falsche Kontierung, Verbuchung fehlerhafter Belege, auf denen die Mehrwertsteuer fehlt, zeitliche Verzögerungen bei der Durchführung etc. führen nicht selten dazu, dass zu wenig oder zu spät Umsatzsteuer gezahlt wird. Bei Anträgen auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen können dem Finanzamt dann oft auch keine aussagefähigen Unterlagen vorgelegt werden.

Tipp:

Um diese und andere Steuerfehler bei der Gründung zu vermeiden, empfiehlt sich für jeden Existenzgründer ein Kompaktseminar zum Thema Steuern und Buchführung und/oder eigehende Beratung beim Steuerberater des Vertrauens.