Warum Weiterbildung wichtig ist?
Das Thema Weiterbildung ist in aller Munde. Der Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel und der Anspruch – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber – Neues zu lernen ist gewachsen. Reichte es früher aus, seine berufliche Erstausbildung bei der Arbeit umzusetzen, sind Arbeitnehmer*innen heute mehr denn je gefordert, ihre Qualifikation im Laufe des Berufslebens anzupassen und auszubauen. Auch Arbeitgeber*innen sind durch demografischen Wandel und Digitalisierungstendenzen gefordert ihren Führungsstil, Personalsuche sowie das Geschäftsmodell weiter zu entwickeln. Wir alle sind auf das lebenslange Lernen angewiesen!
Damit Sie, als Unternehmer*in oder Selbstständiger, aber auch als Arbeitnehmer*in immer auf dem Neusten Stand sind und Ihre Fähigkeiten entwickeln und sich weiterqualifizieren, existieren vielfältige Förderprogramme, die Sie auf ihrem persönlichen Weg der Weiterbildung finanziell unterstützen.
Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten 5 Weiterbildungsprogramme in Hamburg vor! Diese und viele andere Programme zur Weiterbildung- und Beschäftigungsförderung sehen Sie auch in unserer Förderübersicht.
1.Weiterbildungsbonus
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS stellt ESF-Geldmittel zur beruflichen Qualifizierung zur Verfügung. Unterstützt werden Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Arbeitnehmer*innen in Elternzeit, Alleinerziehende, Ältere und Selbstständige. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen profitieren von den Möglichkeiten des Weiterbildungsbonus PLUS.
Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS können berufliche Fortbildungen von Beschäftigten oder Selbstständigen mit bis zu 50% (maximal 750 €) finanziell unterstützt werden. (Solo-) Selbstständige, Kleinunternehmer*innen und Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft werden bei der Teilnahme an Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft mit bis zu 90% finanziell unterstützt.
2. WEITER.BILDUNG! – Qualifizierungsoffensive
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit unterstützt Beschäftigte bei der Weiterqualifizierung. Als Arbeitgeber*in sich einen individuellen Weiterbildungsplan für den Bedarf in Ihrem Unternehmen erstellen. Der Arbeitgeber-Service unterstützt bei:
- der Analyse der aktuellen Personalstruktur.
- der Identifizierung von Entwicklungspotenzialen der Beschäftigten und Ermittlung von konkretem Weiterbildungsbedarf.
- der Planung der Qualifizierungsmaßnahmen und deren Umsetzung.
- der Beantragung der Förderleistungen.
- der Qualifizierung der Beschäftigten während Kurzarbeit.
Die Weiterbildung der Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Lehrgangkosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Zwischen 15% und 100% Kostenerstattung zu den Lehrgangskosten
Zwischen 25% und 75 % Kostenerstattung zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung
3. Weiterbildungsstipendium
Mit dem Weiterbildungsstipendium fördert das Bundesbildungsministerium Berufseinsteiger, die in der Ausbildung besonderes Talent und besondere Leistung gezeigt haben. Mit Weiterbildungen, einer Aufstiegsfortbildung oder einem berufsbegleitendem Studium können sie die beruflichen Kompetenzen noch weiter ausbauen und damit in der Karriere vorankommen. 6000 Stipendien werden jährlich vergeben.
Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8.100 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.
4. Bildungsurlaub
Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Förderfähig sind max. 10 bezahlte Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen. Der Arbeitgeber stellt die Mitarbeiter für die Zeit der Weiterbildung von der Arbeit frei und zahlt das Arbeitsentgelt weiter. Kursgebühren zahlen die Teilnehmer selbst.
Der Bildungsurlaub wird in Absprache mit dem Arbeitgeber vereinbart. Die Anmeldung beim Weiterbildungsträger wird
Antragstellung erfolgt spätestens 6 Wochen vor dem Kursstart zusammen mit der Anmeldebestätigung beim Arbeitgeber.
5. Aufstiegs-BAföG
Typische Aufstiegsfortbildungen (Aufstiegs-Bafög) sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher. Es gibt mehr als 700 weitere gleichwertige und damit mit AFBG förderfähige Fortbildungen. Hier gibt es mehr Informationen dazu, was gefördert wird.
Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück. Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt. Hier gibt es mehr Informationen, wie gefördert wird.
Weitere Förderprogramme sehen Sie in unserer Förderübersicht. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Suche nach passenden Weiterbildungsoptionen . Vereinbaren Sie gerne einen Telefon-Termin unter 040 87 60 45 25 oder unter schreiben Sie uns eine E-Mail unter kontakt@uog-ev.de