Ab sofort und begrenzt auf eine Dauer von einem Jahr werden in Hamburg keine neuen Genehmigungen für den Taxenverkehr mehr erteilt. Neuantragsteller:innen können sich für diese Zeitdauer auf eine Warteliste setzen lassen, bereits vorhandene Unternehmen erhalten auch weiterhin eine Genehmigung zur Fortführung des Betriebs. Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt Hamburg die Taxenunternehmen und die langfristige Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes absichern. Hamburgs Taxen sind eine wichtige Säule des öffentlichen Verkehrs, das Gros des Gewerbes kann derzeit jedoch nicht kostendeckend arbeiten. Die Nachfrage ist seit den Vor-Corona-Jahren gesunken, die Touren sind deutlich zurückgegangen. Die Anzahl der Taxen auf den Straßen ist jedoch annähernd gleichgeblieben. In der Summe übersteigt das Angebot an Taxen die Nachfrage erheblich, weshalb ein kostendeckender Betrieb in vielen Fällen nicht mehr möglich ist.
Im kommenden Jahr werden verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität des Taxengewerbes zu sichern.
Die Stadt möchte die Taxenunternehmen und die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes langfristig absichern. Insbesondere die Mehrwagenunternehmen, die mit Ihren Fahrzeugen sieben Tage die Woche jederzeit für die Fahrgäste bereitstehen, sollen gestützt werden, um eine qualitativ hochwertige Bedienung abzusichern. Die Unternehmen sollen mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen und die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zum Schutze des Fahrpersonals einhalten und dadurch für eine sichere Beförderung sorgen können.
Rechtsgrundlage für den einjährigen Beobachtungszeitraum ist das Personenbeförderungsgesetz (§ 13 Abs. 4), das es eröffnet, beim Verkehr mit Taxen die Genehmigung zu versagen, „wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird“.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) wird die Umsatzentwicklungen im einjährigen Zeitraum eng beobachten und eine vorzeitige Aufhebung veranlassen, sollte ein kostendeckender Umsatz von rund 32,- Euro/Stunde erreicht werden und sich das Gewerbe somit nachhaltig stabilisieren.
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