Die Corona-Hilfen und auch das Kurzarbeitergeld werden mit dem Beschluss des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium bis 31.03.2022 verlängert. Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, stellt die Bundesregierung weiterhin umfassende Unterstützung bereit.
Neuerungen der Corona-Hilfen im Überblick
- Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt
- Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro
- Härtefallhilfen bis Ende März 2022
Weitere Informationen auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Verlängerung Kurzarbeitergeld
Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (KurzarbeitergeldVerlängerungsverordnung – KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert.
Hier erfahren Sie wie das Kurzarbeitergeld richtig beantragen.
Das Projektteam von LokalAktiv unterstützt KMU aus Hamburg bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes und informiert zu den Corona-Hilfen. Die Beantragung der Überbrückungshilfe IV erfolgt ausschließlich durch prüfende Dritte (Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer).
Soloselbständige können im Rahmen der Neustarthilfe einen Direktantrag, also ohne Einschaltung eines Steuerberaters oder eines Wirtschaftsprüfers, oder einen Antrag über prüfende Dritte stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Terminvereinbarung unter kontakt@uog-ev.de oder telefonisch unter 040 87 60 45 25