Finanzielle Unterstützung für Unternehmer*innen und Beschäftigte!
Die Förderübersicht bietet Ihnen einen informativen Überblick zu den aktuellen finanziellen Förderprogrammen, Corona-Hilfen sowie Digitalisierungsförderungen für Unternehmer*innen aus Hamburg. Zudem finden Sie hier Qualifizierungsprogramme, Weiterbildungsangebote und Informationen zu dem Sozialschutz. Die Übersicht wird laufend vervollständigt (Stand 01/2023). Unser Projektteam berät Sie gerne individuell zu allen Förderprogrammen und findet ein passgenaues Angebot. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wie freuen uns auf Sie!
Kredite
Antragsberechtigte
Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer:innen sowie von diesen gegründete Unternehmen bis zu 4 Jahre nach der Gründung.
Hauptwohn- und Unternehmenssitz müssen in Hamburg sein.
Förderfähig
Das Darlehen beträgt höchstens 17.500 € je Person und höchstens 35.000 € pro Unternehmen bei zwei antragsberechtigten Personen. Dabei darf der Gesamtkapitalbedarf der Gründung oder des wachsenden Unternehmens 35.000 € (bei einer einzelnen Person) bzw. 70.000 € (bei einer Gemeinschaftsantragsstellung durch zwei Personen) nicht überschreiten.
Konditionen
Laufzeit: max. 66 Monate, bis zu 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: Basiszinssatz, erhöht um einen Zuschlag von fünf Prozentpunkten.
Auszahlung: 100%
Der Gesamtkapitalbedarf der Gründung oder des wachsenden Unternehmens darf 35.000 € (bei einer einzelnen Person) bzw. 70.000 € (bei einer Gemeinschaftsantragsstellung durch zwei Personen) nicht überschreiten.
Antragstellung / Weitere Informationen
Unternehmensgründung liegt nicht mehr als vier Jahre zurück und wohnhaft in Hamburg. Mehrfachanträge möglich, allerdings nur bis zu den Maximalbeträgen. Die Antragstellung erfolgt über die IFB Hamburg.
www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-kleinstkreditprogramm
Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein (kostenfreies) Beratungsgespräch bei einem Kooperationspartner – derzeit die Handelskammer, die Handwerkskammer, Unternehmer ohne Grenzen e. V. und ASM e. V. Zusätzlich bieten die Förderlotsen der IFB Hamburg eine unentgeltliche Beratung vor Antragstellung an.
Melden Sie sich gerne für einen kostenfreien Beratungstermin bei uns unter: kontakt@uog-ev.de oder telefonisch unter 040 / 87 60 45 25
Antragsberechtigte
Existenzgründer:innen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler:innen, sonstige Dienstleister:innen, die nicht länger als 5 Jahre auf dem Markt sind.
Förderfähig
Alle Investitionen, tätige Beteiligungen (ab 10%) und Übernahmen in Hamburg sowie Betriebsmittel inkl. Warenlager.
Konditionen
Kreditvolumen maximal 1,5 Mio. € pro Vorhaben bei einem Eigenmitteleinsatz von 7,5 bis 15%.
Laufzeiten und Zinsbindungen 5, 7, 8 und 10 Jahre. Bis 250.000 € fester Zinssatz darüber gilt das RGZS, 70%ige
Ausfallbürgschaft der BGH GmbH.
Antragstellung / Weitere Informationen
Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.
Antragsberechtigte
Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen und -erweiterungen, Investitionsprojekte, Betriebsmittel und die Vorfinanzierung konkreter Aufträge.
Förderfähig
6 Jahre Laufzeit
6 Monate Tilgungsfrei
Auszahlung: 100%
Konditionen
Antragstellung direkt über die IFB Hamburg. Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein Beratungsgespräch bei ausgewählten Partnern des IFB mit entsprechender fachkundiger Stellungnahme. Dieses Beratungsgespräch mit Stellungnahme können Sie auch bei uns erhalten.
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler:innen sowie Gewerbevermieter:innen oder -verpachter:innen. Sie
müssen mindestens seit 5 Jahren bestehen und der Unternehmenssitz muss in Hamburg sein.
Förderfähig
Alle Investitionen und Betriebsmittelkosten.
Konditionen
Höchstbetrag: max. 750.000 € pro Vorhaben und bis 1,5 Mio. € in 3 Kalenderjahren je Kreditnehmereinheit.
Laufzeit: bis zu 20 Jahre, Auszahlung: 100%
Antragstellung / Weitere Informationen
Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.
Antragsberechtigte
Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen, Unternehmensnachfolger:innen sowie junge Unternehmen
bis 5 Jahre nach der Gründung – auch für kleine Unternehmen.
Förderfähig
Investitionen, Betriebsmittel, Kaufpreis eines Unternehmens oder Unternehmensanteils.
Konditionen
Höchstbetrag: bis zu 125.000 € (davon bis zu 50.000 € für Betriebsmittel)
Laufzeit: bis 5 oder 10 Jahre, davon 1 bis 2 Jahre
tilgungsfrei
Zinssatz: wird am Tag der Zusage festgesetzt: www.kfw.de/konditionen
Auszahlung: 100%
Antragstellung / Weitere Informationen
Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.
Antragsberechtigte
für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler:innen, Gründer:innen und Nachfolger:innen, auch im Nebenerwerb.
Förderfähig
Investitionen, Betriebsmittel, Material- u. Warenlager, Unternehmensgründung, -nachfolge und -beteiligung.
Konditionen
Höchstbetrag: bis zu 25 Mio. €. Kredit bis zu 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung Auszahlung: 100%.
Antragstellung / Weitere Informationen
Antragstellung erfolgt über Kreditinstitute.
Beteiligungen
Antragsberechtigte
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in Hamburg.
Förderfähig
Beteiligungskapital für Startups, Expansionen, Betriebsübernahmen und Unternehmensaufbau.
Konditionen
Betrag: In der Regel stille Beteiligung von 50.000 € bis 500.000 €.
Entgelt: zu zahlen ist ein jährliches Festentgelt und ein einmaliges Bearbeitungsentgelt bei Zusage und eine variable, gewinnabhängige Vergütung.
Antragstellung / Weitere Informationen
Antragstellung direkt an die Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH.
Antragsberechtigte
Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen, die investieren wollen, denen aber die Sicherheiten zur Aufnahme eines Kredites fehlen.
Förderfähig
Ausfallbürgschaften.
Konditionen
Bürgschaft bis zu 80% des Kreditbetrages, höchstens 1,25 Mio. €.
Entgelt:
Einmaliges Entgelt 1,5%,
Laufendes Entgelt 1,25%
Antragstellung / Informationen
Antragstellung erfolgt über die Kreditinstitute.
Digitalisierung
Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 auslaufen wird. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWi hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung.
Antragsberechtigte
Gewerbe- oder Handwerksbetriebe
- <100 Mitarbeiter
- Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von max. 20 Mio. Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
• Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Förderfähig
Förderquote von 50 % auf einen max. Beratertagessatz von 1.100 EUR (ex. MwSt). – KMU trägt Eigenanteil
– Förderumfang Max. 30 Beratertage (Zeitraum bis zu 6 Monate)
Konditionen
Individuelle, fachliche Beratung und Umsetzung in den drei Fördermodulen:
IT-Sicherheit, Digitale Geschäftsprozesse, Digitalisierte Markterschließung
Ausrichtung der Beratung am Bedarf des begünstigten Unternehmens und Auswahl der Module:
Schritt 1: Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
Schritt 2: Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Das beratene Unternehmen bestätigt nach Projektabschluss die vertragsgemäß erbrachte Leistung und bewertet die
Qualität der Beratung. Beratungsunternehmen prüft die Förderfähigkeit und beantragt die Förderung.
Antragstellung / Weitere Informationen
Aktuelle weitere Informationen und Beratungsunternehmen finden Sie unter:
Antragsberechtigte
KMU und Handwerk aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten
Förderfähig
Max. Fördersumme 50.000 € pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 € pro Unternehmen betragen.
In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 €.
In Modul 2 liegt diese bei 3.000 €.
Förderantrag mit Digitalisierungsplan des gesamten Projektes vor Beginn der Maßnahmen.
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“. Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“. Dieses Modul unterstützt Unternehmen
dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
Der Antrag auf Förderung ist über das Antragsstellungstool >>Antragstool bis einschließlich 2023 zu stellen.
Weitere Informationen und Anträge unter >>www.digitaljetzt-portal.de/
Antragsberechtigte
Selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU, d. h. < 250 Mitarbeiter auf Basis von Vollzeitäquivalenten) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.
Förderfähige Themen:
- Informationssicherheit
- Digitaler Wandel
- Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen,
- Produkten und Dienstleistungen
Konditionen
Der Digitalbonus soll den Digitalisierungsgrad und die IT-Sicherheit in Hamburger Unternehmen voranbringen.
Im Modul 1 “Hamburg Digital Check” werden Beratungen mit dem Ziel von Realisierungskonzepten für Digitalvorhaben gefördert.
Im Modul 2 “ Hamburg Digital Invest” werden Investitionen in Hard- und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind, bezuschusst.
Die konkreten Förderquoten liegen bei 50 Prozent für den „Digital Check“ (max. Fördersumme von 5.000 Euro) und bei 30 Prozent für den Investitionszuschuss „Digital Invest“ (max. Fördersumme von 17.000 Euro).
Antragstellung erfolgt über >> www.hamburger-digitalbonus.de/
Weiterbildung und Beschäftigung
Antragsberechtigte
Arbeitgebende Betriebe, die förderungsbedürftige Arbeitnehmende einstellen und weiterqualifizieren.
Umfang
Förderung als Lohnkostenzuschuss, kann bis zu einer Höhe von 50% des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie pauschalen Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag max. 12 Monate geleistet werden.
Besonderheiten für Arbeitnehmende über 50 Jahre und Menschen mit Behinderung.
Konditionen
Gefördert werden nur die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15 Stunden.
Arbeitnehmer wird auch über die Förderdauer hinaus weiter beschäftigt. „Nachbeschäftigungszeit“ entspricht in der Regel der Förderdauer.
Antragstellung / Weitere Informationen
Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter gestellt werden.
Anträge erhalten Sie erst nach vorangegangener Beratung bei den örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. Jobcentern.
Antragsberechtigte
Arbeitgebende Betriebe, die Jugendlichen eine Einstiegsqualifizierung (Praktikum) anbieten.
Umfang
Die Förderung wird als Zuschuss zur vom arbeitgebenden Betrieb gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung für 6 bis max. 12 Monate gewährt.
Konditionen
Ein schriftlicher Vertrag zwischen Betrieb und Jugendlichem. Qualifizierung in Vollzeit. Teilzeitbeschäftigung mit mind. 20 Wochenstunden nur bei Erziehung von Kindern oder Pflege von Familienangehörigen möglich.
Antragstellung / Weitere Informationen
Antragstellung erfolgt über die zuständige Agentur für Arbeit.
www.arbeitsagentur.de
Antragsberechtigte
Arbeitgebende Betriebe, die ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiterbilden möchten.
Förderfähig
Die Weiterbildung der Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Lehrgangkosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.
Umfang
Gefördert werden Maßnahmen die mehr als 120 Stunden dauern. Die Qualifizierung kann in Teilzeit, Vollzeit oder Berufsbegleitend gestaltet werden.
Weiterführende Informationen
Agentur für Arbeit bzw. Bundesagentur für Arbeit
Programm/ Antragsberechtigte
Förderung von Weiterbildungskosten von Beschäftigten, Fortbildungskosten zur beruflichen Qualifizierung von (Solo-)Selbstständigen und Kosten von Beschäftigten, (Solo-) Selbstständigen und Kleinunternehmer:innen bei Teilnahme an Coachingprogrammen der Hamburg Kreativ Gesellschaft.
Umfang
Finanzielle Unterstützung für berufliche Fortbildungen mit bis zu 50% (maximal 750 €). Finanzielle Unterstützung für (Solo-)Selbstständige, Kleinunternehmer:innen und Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft bei der Teilnahme an Coachings der
Hamburg Kreativ Gesellschaft mit bis zu 90%.
Konditionen
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen.
Die Weiterbildungen müssen von qualifizierten Anbietern mit entsprechenden Referenzen bzw.
der notwendigen fachlichen Qualifikation durchgeführt werden.
Weiterführende Informationen
Antragstellung erfolgt über
zwei P PLAN:PERSONAL GmbH.
Antragsberechtigte
Dieses Angebot richtet sich an Alle, die sich mit einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitskraft verstärken möchten. Also alle Unternehmen, Gewerbetreibende, Vereine oder auch Privatpersonen.
Umfang
Bei der Einstellung von Langzeitarbeitslosen erstattet das Jobcenter die Lohnkosten bis zum fünften Jahr (100/90/80/70 Prozent) nach der Einstellung. Zielführende Qualifizierungen werden gefördert sowie ein berufsbegleitendes Coaching
angeboten.
Konditionen
Erstattung der Lohnkosten bis zu 100 Prozent in den ersten zwei Jahren. Darüber hinaus gestaffelt bis zum fünften Jahr (90/80/70 Prozent). Zielführende Qualifizierungen werden mit bis zu 3.000 € gefördert.
Weiterführende Informationen
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Antragsberechtigte
Personen, die beim jobcenter team.arbeit.hamburg arbeitslos gemeldet und und mindestens ein Jahr arbeitslos
sind sowie alle Arbeitgeber in Hamburg, die diese einstellen.
Förderfähig
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt der Zuschuss für Arbeitnehmende
und Arbeitgebende jeweils 400,00 € monatlich, bei Teilzeitbeschäftigung jeweils 290 € monatlich.
Die maximale Dauer beträgt 12 Monate.
Konditionen
ALG II Bezug Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mind. 15 Stunden. Ohne Schul- oder Berufsabschluss. Wenn ein Berufsabschluss vorliegt, sind die Voraussetzungen unter bestimmten Bedingungen
trotzdem erfüllt.
Antragstellung / Weiterführende Informationen
Arbeitgebende können einen formlosen Antrag auf Förderung beim Arbeitgeberservice des Jobcenter – in Verbindung
mit ihrem Stellenangebot stellen.
Antragsberechtigte
Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt
in Hamburg haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Förderfähig
Max. 10 bezahlte Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen.
Der Arbeitgebende stellt die Mitarbeiter:innen für die Zeit der Weiterbildung von der Arbeit frei und zahlt das
Arbeitsentgelt weiter. Kursgebühren zahlen die Teilnehmenden selbst.
Konditionen
Von der BSB anerkanntes Angebot.
Freistellungsanspruch für den laufenden Zweijahreszeitraum im Sinne von §3 wird erstmalig nach 6 monatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erworben. Teilansprüche können nicht erworben werden.
Antragstellung / Weiterführende Informationen
Absprache mit dem Arbeitgeber bez. Freistellung
Anmeldung beim Weiterbildungsträger
Antragstellung spätestens 6 Wochen vor dem Kursstart zusammen mit der Anmeldebestätigung beim Arbeitgeber.
Antragsberechtigte
Handwerker:innen und andere Fachkräfte, wenn sie über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder der
Handwerksordnung (HWO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder vergleichbare Berufserfahrung
verfügen.
Förderfähig
Berufliche Aufstiegsfortbildungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren maximal 15.000 €) Angebote in Vollzeit und Teilzeit möglich.
Zuschussanteil 50 %
Darlehenserlass bei Prüfungserfolg 50 %
Bei Unternehmensgründung vollständiger Darlehenserlass möglich.
Konditionen
Die Weiterbildung muss mind. 400 Unterrichtsstunden umfassen. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine
abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Antragstellung / Weiterführende Informationen
Antragsverfahren in Hamburg:
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1, 21079 Hamburg
Tel.: 040/35 90 53 89
Antragsberechtigte
Klein- und Kleinstbetriebe
Förderfähig
Förderung als Zuschuss je Ausbildungsverhältnis monatlich 150 €. Der Verbundkoordinator erhält erfolgsabhängig einen einmaligen Zuschuss bis zu 750 €.
Konditionen
Ausbildungsbetrieb darf in dem angemeldeten Ausbildungsberuf selbst nicht ausbildungsberechtigt sein. Zu Beginn der Ausbildung muss der Auszubildende seit mind. 1 Jahr in Hamburg wohnen.
Antragstellung / Weiterführende Informationen
Anträge sind bei der zuständigen Kammer einzureichen.
Weitere Informationen:
Behörde für Schule und Berufsbildung