Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt.

Förderfähig sind Kosten für Digitalisierung, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind. Das Fehlen einer Schlussrechnung steht der Erstattungsfähigkeit der Kosten nicht entgegen; eine reine Beauftragung der Digitalisierungsmaßnahmen reicht hingegen nicht aus.  Erforderlich sind also mindestens Zwischenrechnungen, damit Investitionen in Digitalisierung förderfähig sind.

Liste der förderfähigen Digitalisierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III beantragt werden können:

  • Einrichtung E-Commerce und  Onlineshops
  • Warenwirtschaftssystem (z.B. Magenta )
  • Anschaffung von Hardware für Onlineshop (z.B. mobiles Photo Studio)
  • Kosten für das digitale Marketing (SEO/SEA)
  • Aktualisierung des Online-Auftritts (z.B. Optimierung der Webseite für mobile Endgeräte)
  • Kosten für das digitale Marketing (SEO/SEA)
  • Anschaffung von Smartphones, Laptops zur Kontaktnachverfolgung
  • Update von Softwaresystem
  • Implementierung von Buchungs-und Reservierungssystemen
  • Digitalisierung von Speisekarten
  • Anschaffung von Registrierkassen, einschl. Software (TSE-Lösungen)
  • App für Kundenregistrierung
  • Ausbau WLAN
  • Click & Collect Lösungen
  • Newsletter-Anbindungen
  • Digitalisierung des Bezahlmethoden
  • Optimierung Ihrer Webseite für mobile Endgeräte
  • Portale mit E-Commerce Funktionen
  • Produkt-Konfiguratoren

Wir beraten Sie kostenlos zu Ihrem Digitalisierungs-Projekt. Gemeinsam mit Ihrem Steuerberater unterstützen wir Sie alle bei der Prüfung des Vorhabens und ggf. der Vermittlung eines Digital-Agentur.

Rufen Sie an oder kontaktieren Sie uns unter lokalaktiv@uog-ev.de und vereinbaren Sie einen Termin.