Härtefallhilfe Hamburg – So wird sie beantragt!
Soloselbstständige, die wirtschaftlich durch die Corona-Pandemie negativ betroffen sind, haben in der Regel Anspruch auf die Neustarthilfe des Bundes (kann grundsätzlich auch beantragt werden, wenn Soloselbstständige ihre Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 aufgrund von Elternzeit, Pflegezeit oder Krankheit unterbrochen haben), wenn sie hohe Belastungen durch Fixkosten haben ggf. auf die Überbrückungshilfe III.
Die neue Hamburger Corona Härtefallhilfe (HCH) richtet sich an die Ausnahmefälle, die durch das Förderraster fallen und bislang auf keine der oben genannten Hilfen Anspruch haben. Der Antrag kann direkt (ohne Steuerberater*in) noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
1. Soloselbstständige, die auf Grund besonderer Umstände , z.B. Umzug, Umbau Witterungsbedingungen, keinen (für die Neustarthilfe ausreichenden) Referenzumsatz 2019 nachweisen können, jedoch für alternative Vergleichszeiträume.
2. Soloselbstständige, die im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Oktober 2020 bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis zum 31. Dezember 2020 ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben:
a) die das Haupterwerbskriterium der Neustarthilfe (noch) nicht erfüllen, jedoch die selbstständige Tätigkeit mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von i.d.R. mehr als 15 Stunden ausüben bzw. ohne Pandemie ausgeübt hätten oder
b) die keinen (für die Neustarthilfe ausreichenden) Referenzumsatz nachweisen können, jedoch einen plausiblen Plan-Umsatz gemäß Business Plan oder Jahresplanung.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Damit Rückfragen vermieden werden, sollten Sie die nachfolgenden digitalen Unterlagen zum Hochladen bereithalten.
- Eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem die IBAN und der Name der/des Antragstellenden ersichtlich ist. Andere vertrauliche Informationen können geschwärzt werden.
- Ihre Steueridentifikationsnummer, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden)
- Eine Kopie Ihres gesamten letzten Steuerbescheides
- Eine Kopie der Gewerbeanmeldung (nur bei Gewerbetreibenden)
- Eine Kopie der Feststellungserklärung (sofern vorliegend)
- Umsatznachweise
- Nachweise über bereits beantragte Coronahilfen
Hinweis: Um die Identität des/der Antragsstellenden zu prüfen, werden Sie nach der Antragsstellung per E-Mail zur Durchführung der Legitimation online oder durch einen sogenannten zuverlässigen Dritten (z.B. Hausbanken) aufgefordert.
Wie ist der Förderzeitraum?