Kredite
Antragsberechtigte
Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer sowie von diesen gegründete Unternehmen bis zu 4 Jahre nach der Gründung.
Hauptwohn- und Unternehmenssitz müssen in Hamburg sein.
Förderfähig
Investitions- und Betriebsmittel. Darlehen bis max. 17.500 € je Person und höchstens 35.000 € pro Unternehmen bei (2 Personen).
Eine Förderung erfolgt nur insoweit, als die vorhandenen Eigenmittel den Gesamtkapitalbedarf nicht decken.
Konditionen
Laufzeit: max. 66 Monate, bis zu 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: Basiszinssatz, erhöht um einen Zuschlag von fünf Prozentpunkten.
Auszahlung: 100%
Der Gesamtkapitalbedarf der Gründung oder des wachsenden Unternehmens darf 35.000 € (bei einer einzelnen Person) bzw. 70.000 € (bei einer Gemeinschaftsantragsstellung durch zwei Personen) nicht überschreiten.
Antragstellung / Weitere Informationen
Unternehmensgründung liegt nicht mehr als vier Jahre zurück und wohnhaft in Hamburg. Mehrfachanträge möglich, allerdings nur bis zu den Maximalbeträgen. Die Antragstellung erfolgt über die IFB Hamburg.
www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-kleinstkreditprogramm
Antragsberechtigte
Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen und -erweiterungen, Investitionsprojekte, Betriebsmittel und die Vorfinanzierung konkreter Aufträge
Förderfähig
6 Jahre Laufzeit
6 Monate Tilgungsfrei
Auszahlung: 100%
Aktueller Zinssatz:
2,95% p.a.
(Stand: April 2021)
Konditionen
Antragstellung direkt über die IFB Hamburg
www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro
Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein Beratungsgespräch z.B. bei Unternehmer ohne Grenzen e.V. sowie eine entsprechende fachkundige Stellungnahme.