Kredite

Antragsberechtigte

Erwerbslose oder von Erwerbslosigkeit bedrohte Existenzgründer sowie von diesen gegründete Unternehmen bis zu 4 Jahre nach der Gründung.

Hauptwohn- und Unternehmenssitz müssen in Hamburg sein.

Förderfähig

Investitions- und Betriebsmittel.  Darlehen bis max. 17.500 € je Person und höchstens 35.000 € pro Unternehmen bei (2 Personen).

Eine Förderung erfolgt nur insoweit, als die vorhandenen Eigenmittel den Gesamtkapitalbedarf nicht decken. 

Konditionen

Laufzeit: max. 66 Monate, bis zu 6 Monate tilgungsfrei 

Zinssatz: Basiszinssatz, erhöht um einen Zuschlag von fünf Prozentpunkten. 

Auszahlung: 100%

Der Gesamtkapitalbedarf der Gründung oder des wachsenden Unternehmens  darf 35.000 € (bei einer einzelnen Person) bzw. 70.000 € (bei einer Gemeinschaftsantragsstellung durch zwei Personen) nicht überschreiten.

Antragstellung / Weitere Informationen

Unternehmensgründung liegt nicht mehr als vier Jahre zurück und wohnhaft in Hamburg. Mehrfachanträge möglich, allerdings nur bis zu den Maximalbeträgen. Die Antragstellung erfolgt über die IFB Hamburg. 

www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburger-kleinstkreditprogramm

Antragsberechtigte

Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen und -erweiterungen, Investitionsprojekte, Betriebsmittel und die Vorfinanzierung konkreter Aufträge

Förderfähig

6 Jahre Laufzeit

6 Monate Tilgungsfrei

Auszahlung: 100%

Aktueller Zinssatz:

2,95% p.a. 

(Stand: April 2021)

Konditionen

Antragstellung direkt über die IFB Hamburg

www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro

Voraussetzung für den Kreditantrag ist ein Beratungsgespräch z.B. bei Unternehmer ohne Grenzen e.V. sowie eine entsprechende fachkundige Stellungnahme.