Die Online-Anträge können ab sofort und bis einschließlich 31.5.2020 gestellt werden. Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen der Landwirtschaft mit bis zu 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Solo-Selbstständige und
- Angehörige der Freien Berufe
- Künstler und Kulturschaffend
- Gemeinnützige oder Non-Profit-Organisationen
die im Haupterwerb
- wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind, oder als Freiberufler oder Selbständige tätig sind,
- ihre Tätigkeit von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden Betriebsstätte in Hamburg aus ausführen,
- bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
- ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Februar 2020 am Markt angeboten haben.
Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die IFB Hamburg aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Dabei ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen maßgebend (first in first out Prinzip).
Mitarbeiterliste (Exeltabelle)
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung telefonisch unter der Corona-Hotline: 040 431 830 63 von Mo.-Fr. 9-12 & 13-16 Uhr. Wir bieten Unterstützung auch auf Türkisch, Farsi und Englisch an.