Mit dem Förderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ unterstützt die Freie und Hansestadt Hamburg gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk die Beteiligung und demokratische Mitbestimmung junger Menschen. Auch in diesem Jahr sind Bewerbungen möglich.

Gefördert werden Projekte mit bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 Euro. Besonders gute Chancen haben dabei Projekte, bei denen junge Menschen selbst an Planungen und Vorhaben beteiligt werden, sowie Projekte, die sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Auch der Ausgleich sozialer Benachteiligungen sowie die Integration junger Menschen durch verbesserte Teilhabe und ihre gesellschaftliche Mitbestimmung bilden Förderschwerpunkte. Insgesamt stehen im Förderfonds „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“ im Jahr 2023 Mittel in Höhe von 55.000 Euro zur Verfügung.

Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Mit dem gemeinsamen Fonds konnten wir bereits viele tolle Projekte unterstützen. Ich möchte vor allem Träger der freien Jugendhilfe, Jugendverbände und Initiativen junger Menschen ermutigen, ihre Projektideen einzubringen. Kinder und Jugendliche mitreden und mitentscheiden zu lassen ist wichtig und notwendig. Auch im Sinne der Generationengerechtigkeit und mit Blick auf die Auswirkungen auf künftige Generationen müssen die Anliegen junger Menschen ernst genommen werden und verstärkt Berücksichtigung finden.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Es freut uns natürlich sehr, dass der gemeinsame Förderfonds mit der Sozialbehörde Hamburg fortgeführt wird. Kinder haben ein Recht darauf, sich an den sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen. Schließlich sind sie Expertinnen und Experten in eigener Sache. Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen gehört zu unserer Demokratie, sie schafft Stärke und erzeugt Selbstbewusstsein. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für ein gutes Aufwachsen.“

Deutsches Kinderhilfswerk nimmt Projektanträge entgegen
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Diesen Leitlinien entsprechend fördert der Länderfonds insbesondere auch Maßnahmen, die das Bewusstsein für die UN-Kinderrechtskonvention und die darin festgeschriebenen Rechte vermitteln und ihre Umsetzung unterstützen.

Projektanträge können an das Deutsche Kinderhilfswerk gerichtet werden; die Projekte sollen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien gibt es im Internet: www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen.

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Rückfragen der Medien

Sozialbehörde
Wolfgang Arnhold, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2889
E-Mail: pressestelle@soziales.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/sozialbehoerde​​​​​​​

Deutsches Kinderhilfswerk
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030 308 693 11
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E-Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de