Insolvenzpflicht ab Mai 2021 wieder in Kraft
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 1. Januar bis 30. April 2021 ist ab Mai 2021 wieder aufgehoben. Zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen sind vom Gesetzgeber verpflichtet einen
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vom 1. Januar bis 30. April 2021 ist ab Mai 2021 wieder aufgehoben. Zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen sind vom Gesetzgeber verpflichtet einen