Das ändert sich ab 2023 im Verpackungsgesetz: Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.
Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen müssen als Alternative zu Einweggeschirr