Überblick zu der Verlängerung der Corona-Hilfen
Während es für die viele Unternehmen wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Aus diesem Grund hat der Bund sowie auch das Land Hamburg Hilfen für Unternehmen (Stand 14.09.2021)
Bundesweit:
- Überbrückungshilfe III Plus:
- Die Überbrückungshilfe III Plus wird über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen sollen weitgehend beibehalten bleiben. Lediglich die sogenannte Restart-Prämie innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus endet voraussichtlich schon im September 2021.
- Neustarthilfe Plus:
- Die Neustarthilfe Plus wird über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die bewährten Förderbedingungen sollen beibehalten werden.
- Seit dem 10. September 2021 kann die Neustarthilfe Plus auch über prüfende Dritte beantragt werden (z.B. Steuerberater und Rechtsanwälte).
Mehr Details auf der Homepage des BMWI
- Für Unternehmen aus Hamburg:
- Hamburger Corona Härtehilfe (HCH):
- Die Härtehilfen werden voraussichtlich über den 31. Oktober hinaus bis 31. Dezember 2021 verlängert.
Bundesweit:
- Überbrückungshilfe III:
- Seit 27. August 2021 können Soloselbstständige nach Antragsbewilligung in die Neustarthilfe wechseln.
- Überbrückungshilfe III Plus:
- Seit 24. August 2021 können durch den Lockdown entstandene Schäden auf Grundlage der Bundesregelung Schadensausgleich in Änderungsanträgen angegeben werden (Ausweitung Beihilferahmen um 40 Millionen Euro).
- Neustarthilfe:
- Seit 20. August 2021 können Änderungsanträge durch prüfende Dritte gestellt werden.
Für Unternehmen aus Hamburg:
- Corona Recovery Fonds für innovative Startups und wachstumsorientierte kleine Mittelständler (CRF):
Stille Beteiligungen bis zu 1.800.000 Euro (bisher bis zu 800.000 Euro).
Mehr zu den Förderprogrammen erfahren Sie in unserer unserer Förderübersicht. Diese wird laufend aktualisiert.